AGB
§ 1 Geltungsbereich
- Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn das Schulungszentrum für Spritzgießtechnik diese schriftlich anerkennt. Die Bedingungen des Schulungszentrums für Spritzgießtechnik gelten auch dann, wenn die Schulung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden durchgeführt wird.
- Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte/Schulungen mit dem Kunden.
§ 2 Anmeldungsverfahren
- Eine verbindliche Anmeldung ist nur in schriftlicher Form, d.h. E-Mail, Brief oder über das Anmeldeformular der Webseite möglich.
- Für die Berücksichtigung der Anmeldung zählt die Reihenfolge des Eingangs. Sind alle Plätze der gebuchten Schulung belegt, erhalten sie vom Schulungszentrum für Spritzgießtechnik einen Vorschlag über einen neuen Termin. Eine Buchung an einem anderen Schulungstermin kann auf Wunsch vorgenommen werden.
- Jede Anmeldung oder Buchung ist erst dann verbindlich, wenn Sie von uns eine schriftliche Bestätigung per E-Mail oder Brief erhalten haben.
§ 3 Zahlungsbedingungen
- Die Teilnahmegebühren für die Kurse können dem Online Angebot entnommen werden, sämtliche Preise sind Nettopreise zzgl. des jeweiligen landesspezifisch gültigen Umsatzsteuersatzes. Der verbindliche Endpreis für etwaig verabredete Sonderleistungen ergibt sich aus der Anmeldungsbestätigung, bzw. Rechnung. Kosten für Prüfungen und Lehrmaterial sind in den aufgeführten Gebühren bereits enthalten, sofern nicht anderweitig darauf hingewiesen wird.
- Der Schulungsteilnehmer erhält zur Bezahlung sämtlicher Entgelte eine Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt zum Zeitpunkt der Seminarbestätigung. Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu entrichten – ansonsten gilt der Schulungsplatz als nicht gesichert. Sie ist unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
§ 4 Stornierung und Umbuchung
- Kostenlose Stornierungen und Umbuchungen können bis maximal 4 Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Schulungsbeginn berechnet das Schulungszentrum für Spritzgießtechnik 50% des Teilnahmepreises als Administrationsgebühr, danach ist der volle Teilnahmepreis zu zahlen.
- Bei Verhinderung des ursprünglich angemeldeten Teilnehmers kann nach Absprache auch eine Ersatzperson benannt werden.
- Das Schulungszentrum für Spritzgießtechnik behält es sich vor, bei unzureichender Teilnehmerzahl, Krankheit, höherer Gewalt u.ä. angekündigte Schulungsveranstaltungen abzusagen. Sollten Alternativtermine für die Teilnehmer nicht wahrnehmbar sind, werden bereits beglichene Kursgebühren in voller Höhe erstattet.
§ 5 Haftungsbeschränkungen
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt auch für Vorgespräche und Wegeunfälle.
- Das Schulungszentrum für Spritzgießtechnik übernimmt für Schäden, die durch seine gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Angestellten verursacht werden, keine Haftung, außer es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
- Bei Ausfall einer Schulung aufgrund Krankheit des Trainers, zu geringer Teilnehmerzahl, höhere Gewalt, sowie durch vom Schulungszentrum für Spritzgießtechnik nicht zu vertretende sonstige Gründe, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Schulung. Das Schulungszentrum für Spritzgießtechnik kann in diesem Fall nicht zum Ersatz von Reise- oder Hotelkosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.
- Das Schulungszentrum für Spritzgießtechnik haftet nur beschränkt für vorhersehbare, vertragstypische Schäden, falls dieser fährlässig verursacht wurde.
§ 6 Urheber- und Schutzrechte
- Das Schulungszentrum für Spritzgießtechnik behält sich an sämtlichen Teilnehmerunterlagen, Schulungsunterlagen und sonstigen Schulungsmaterialien, körperlicher oder nichtkörperlicher Art, auch in elektronischer Form, Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor. Der Schulungsteilnehmer ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen, ganz oder auszugsweise, ohne schriftliche Genehmigung des Schulungszentrum für Spritzgießtechnik, zu verarbeiten, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiederzu-geben.
§ 7 Speicherung von personenbezogenen Daten
- Zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung ist es notwendig, dass kundenspezifische Daten beim Schulungszentrum für Spritzgießtechnik gesichtet, bearbei-tet und gespeichert werden (§33 BDSG). Diese Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Eine Ausnahme von der „Nicht-Weiterleitung“ der Daten kann nur durch gesetzliche Gegebenheiten oder durch behördliche Aufforderungen erfolgen.
- Weiterhin versichert das Schulungszentrum für Spritzgießtechnik ausdrücklich, dass weder Postadressen, Telefonnummern noch E-Mail-Adressen zu gewerblichen Zwecken weitergegeben werden.
§ 8 Sicherheitsinformationen bei der E-Mail-Nutzung
- Der E-Mail-Verkehr wird über die Standardprotokolle Pop3/SMTP bzw. IMAP4 abgewickelt. Hinweis: Bei der Nutzung von E-Mail ist darauf zu achten, dass die Nachrichten ungesichert und nicht verschlüsselt über das Internet laufen.
§ 9 Datengeheimnis
- Die Mitarbeiter des Schulungszentrums für Spritzgießtechnik verpflichten sich auf die Einhaltung des Datengeheimnisses.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Regensburg.
- Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt, Regensburg. Es steht dem Schulungszentrum für Spritzgießtechnik jedoch frei, das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Dieses ist auch dann anwendbar, wenn das deutsche Recht die Anwendbarkeit ausländischen Rechts vorsieht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.
§ 11 Schriftform
- Vertragliche Änderungen, Ergänzungen, und Aufhebungen, sowie sonstige Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
§ 12 Schlussbestimmung
- Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingung sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen am nächsten kommen.
Stand: September 2020